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Die Hauptuntersuchung (HU) gemäß §29 StVZO mit integrierter „Abgasuntersuchung“

Hauptuntersuchung

Beim Blick auf die Plakette des amtl. Kennzeichens, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung wird der Fahrzeughaler daran erinnert, dass wieder eine neue Hauptuntersuchung für sein Fahrzeug ansteht.
Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. 

Verkehrssicherheit

Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technischen Zustand hin untersucht.

Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden.

Erkennung von Mängeln

Zudem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was hilft, Folgeschäden zu vermeiden.

Was wird alles geprüft?

Bei der HU prüft der Prüfingenieur insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug aus dem Bereichen:

  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Räder/Reifen
  • Sichtverhältnisse
  • Umweltbelastung
  • Identifizierung
  • Achsen und Aufhängung
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau
  • Lichttechnische Einrichtung

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