Um Freitags an unserer Prüfstelle in Wallmerod
unnötige Wartezeiten zu vermeiden und um unsere Servicequalität zu verbessern, bitten wir Sie Termine mit uns zu vereinbaren.

Dies können Sie gerne telefonisch oder per Whatsapp unter 0171 3172554 erledigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! 

Änderungsabnahmen gemäß §19 (3) StVZO

Die Änderungsabnahme für Ihr Auto (Räder/Reifen, An- & Umbauten, Tieferlegung, AHK) gibt's bei uns.

 

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen gemäß § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.
Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich, beispielsweise bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung, Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung) oder Leistungsänderungen.


Auflagen und Bedingungen

■ das Fahrzeug muss auch mit den Änderungen vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein


■ das Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können (Verwendungsbereich)


■ die im Prüfzeugnis aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen?

Wir begutachten unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und bereiten auch die „Eintragung“ in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor.

Papiere nicht vergessen

Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung mit.

 

Teilegutachten für Änderungsabnahme

Falls Sie das passende Teilegutachten/ Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Zudem können wir im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten zwecks Änderungsabnahme des Kundenfahrzeuges besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen zum Beispiel bei der Umschreibung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.