UVV-Prüfung an Fahrzeugen
Schutz vor Unfällen
Die Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Berufsgenossenschaften fordern jährliche Wiederholungsprüfungen nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV). Diese dienen dazu, den Fahrern bzw. Bedienern den nötigen Schutz vor Unfällen durch die in den Fahrzeugen vorhandenen technischen Systeme zu garantieren.
Grundlage ist die "Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge" (BGV D29), ihr unterliegen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge.
Die UVV-Prüfung bezieht sich damit sowohl auf Lkw (einschließlich ihrer Sonderaufbauten), als auch auf Pkw oder Busse (dienstlich bzw. gewerblich genutzte Fahrzeuge).