In 2024 ist der Besuch unserer zentralen GTÜ-Prüfstelle in Wallmerod Freitags nur nach Terminabsprache möglich.

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Prüfungen von Flüssigkeitsanlagen in Fahrzeugen

Wir führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) durch, sowie Gasanlagenprüfungen (GAP) und Gasanlagenprüfungen an bewohnbaren Freizeitfahrzeugen  nach DIN/EN 1949 G607 .

Gasanlagenprüfung (GWP) 

Bei einem Fahrzeug mit Gasantrieb müssen bei der Hauptuntersuchung auch Funktion und Dichtheit der Gasanlage überprüft werden. Dabei werden z. B. die Gasleitungen mit Gasdetektoren bzw. Lecksuchspray auf Dichtheit überprüft.

Ist im vorangegangenen Zeitraum von 12 Monaten eine Gassystemeinbauprüfung oder Reparatur an der Gasanlage durchgeführt worden und hat der Halter noch die dazugehörige Bescheinigung der Gasanlagenprüfung (GSP bzw. GAP) parat, so entfällt dieser Untersuchungspunkt bei der Hauptuntersuchung, da hier die GSP/GAP bezogen auf diese Hauptuntersuchung noch ausreichend ist.

Gassystemeinbauprüfung (GSP) 

Vor jeder Inbetriebnahme einer nachgerüsteten Gasanlage in Fahrzeugen muss eine Gassystemeinbauprüfung durchgeführt werden. Hier wird überprüft, ob die Anlage vorschriftsmäßig verbaut ist und ob die Bauteile ordnungsgemäß funktionieren. Die GSP beinhaltet unter anderem auch eine Dichtheitsprüfung der Gasanlage. Diese Untersuchung wird von Personen durchgeführt, die eine spezielle Berechtigung dafür haben.